Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist jetzt verfügbar. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Auf der Website gibt es genauere Informationen darüber wer antragsberechtigt ist und den Umfang der Förderung. Wir empfehlen, die Regelungen und die Anwendbarkeit auf den eigenen Betrieb genau zu prüfen. Da die Antragstellung über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen muss (dieser prüft Umsatzeinbrüche und fixe Kosten) ist hier eine weitere Beratung möglich.
No responses yet