Wie weiter im Björnsonweg? Bezirk agiert weiter unglücklich

Bezirk will Weiternutzung des Flüchtlingsheims am Björnsonweg durch Aufstellung eines Bebauungsplans bis 2038 ermöglichen

Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen – Was wir fordern

Wir hatten bereits am 10.08.2020 in dem Post „Björnsonweg – Stadt muss mit offenen Karten spielen“ über die Pläne des Bezirks zum Weiterbetrieb des Flüchtlingsheims am Björnsonweg berichtet.

Wir schrieben:

Vor dem Hintergrund der vergangenen Auseinandersetzungen und Proteste um das Flüchtlingsheim im Björnsonweg und dem bereits im Jahr 2018 erfolgten (erfolglosen) Versuch einen Bebauungsplan aufzustellen, betrachtet die CDU Blankenese das Vorgehen sowohl von Bezirksseite auch von Seiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als unprofessionell und intransparent. 

An dieser Einschätzung hat sich bisher leider nichts geändert. Zwischenzeitlich gab es Pläne (auf Betreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) am Ende des Björnsonweg eine größeres Baugebiet für den Wohnungsbau vorzusehen. Diese Pläne fanden bei den Parteien in der Bezirksversammlung keine Unterstützung und sind aktuell wieder vom Tisch.

Die jetzt aktuell verfolgten Pläne sehen die Aufstellung eines Bebauungsplans vor, der den Weiterbetriebs des Heimes bis zum 1. April 2038 ermöglicht. Danach sollen die Gebäude zurückgebaut und die Fläche wieder aufgeforstet werden.

Die Anwohner im Bereich Björnsonweg sind angeschrieben worden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ihre Meinung hinsichtlich der Planung mitzuteilen.

Die CDU Blankenese ruft alle Anwohner auf – unabhängig von ihrer Meinung zu dem Projekt – von dieser Beteiligungsmöglichkeit gebrauch zu machen. Dies ist noch bis zum 18.11.2020 möglich.

Hintergrund:

Der von der Stadt mit den Anwohnern im März 2017 geschlossene Vergleich vor dem Verwaltungsgericht sieht einen Betrieb bis zum März 2024 und anschließenden Rückbau vor. Dieser Vergleich folgte nach großen Protesten und einer teils überregionalen Politisierung des Bauvorhabens. Er sollte sowohl Planungssicherheit für die Stadt, als auch Rechtssicherheit für Stadt und Anwohner sicherstellen und den Konflikt belegen.

Bereits im Jahr 2018 gab es einen (erfolglosen) Versuch einen Bebauungsplan aufzustellen der einen Weiterbetrieb auch nach dem Jahr 2024 ermöglichen sollte.

In diesem Jahr folgte nun ein weiterer Anlauf, bei dem der Bezirk zunächst einen Einleitungsbeschluss in die Bezirksversammlung einbrachte, dann aber erst einmal auf die Bremse treten musste, da die Stadtentwicklungsbeörde mit den Plänen für ein Wohngebiet auftrat (die Fläche ist aktuell nicht als Potentialfläche im Wohnbauprogramm Altona ausgewiesen).

Geäusserte Bedenken durch Anwohner trat die Bezirksamtsleiterin Dr. Stefanie von Berg in den Medien in teils sehr harschem Tonfall entgegen (siehe z.B. im FOCUS „Zoff um Flüchtlingsunterkunft: Bezirksamtschefin geht gegen Anwohner in die Offensive„).

Unsere Forderungen:

  • Der Bezirk muss der Bezirksversammlung ein Gutachten des Rechtsamtes vorlegen, wie eine weitere Nutzung Nutzung sowohl baurechtlich, als auch in Bezug auf dem geschlossenen Vergleich rechtssicher möglich sein soll. Insbesondere fordern wir Klarheit, wie die Weiterbetreibung des Heimes in seinem jetzigen Zweck eine Änderung der „bauleitplanerischen Festsetzungen“ darstellt.
    Die aktuell bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassung zur Interpretation des Vergleichs sind geradezu eine Einladung, dass der Fall am Ende doch wieder vor dem Verwaltungsgericht landet. Daran sollte der Bezirk nicht nur aus planerischer Sicht kein Interesse haben, sondern auch was den Eindruck der Stadt als verlässlichen Partner angeht. Wer will sonst noch Vergleiche mit der Stadt schließen, vor allem bei dem für den Bürger vor dem Verwaltungsgericht zu tragenden Konstenrisiko, der so für die Stadt nicht besteht?
  • Wenn ein Weiterbetrieb des Heimes rechtssicher (!) möglich sein sollte, dann kann dies nur solange der Fall sein, wie auch weiter zusätzlicher Bedarf besteht. Eine Festschreibung der Nutzung bis 2038 lehnen wir daher ab. Vielmehr müsste eine regelmäßige Evaluation durchgeführt werden und bei Wegfall des zusätzlichen Bedarfs wäre eine Nutzungsende entsprechend früher vorzusehen.
  • Wir fordern, dass der Bezirk im Rahmen der weiteren Planung einen Vor-Ort-Termin mit Anwohnern und Beteiligten, sowie daraufhin eine öffentliche Anhörung durchführt. Die mangelnde Transparenz im bisherigen Verfahren ist dadurch zwar nicht wieder gut zu machen, aber es wäre ein Zeichen, dass man die Anwohner nicht als lästige Gegner einer Baumaßnahme sieht, sondern bereit ist, in einen Dialog zu treten (dies gilt natürlich auch für Befürworter der Maßnahme). Solche Termine ermöglichen es den Abgeordneten in der Bezirksversammlung und den Ausschüssen auch, sich in der Angelegenheit eingehend zu informieren und auf dieser Grundlage zu entscheiden.

One response

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit ein paar Tagen werden die Lauben in der Kleingartenkolonie im Björnsonweg abgerissen, wird der Bebauungsplan bis hinten zum Flüchtlingsheim doch umgesetzt?

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