Björnsonweg: Die neue „Dauerlösung“, die nur Verlierer kennt – Wir suchen den Dialog

Anmerkung (23.02.2021): Wir haben den Text etwas verändert, da die Baugenehmigung nur befristet für 7 Jahre vergeben wurde. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Regelung, die die Erteilung der Genehmigung ermöglichte (§ 246 Abs. 9 BauGB) bis Ende 2019 befristet war. Alternativen zum Abriss gibt es aber.

Geflüchtetenunterkunft in Blankenese: Dauerlösung in Sicht“ – so titelte das Abendblatt in einem Artikel vom 12. Februar. Der NDR schrieb hierzu „Sozialwohnungen statt Flüchtlingsunterkunft?“ und die Mopo „Passus macht es möglich: Asyldorf wird platt gemacht – aber nicht für neue Bäume„. Das Bezirksamt Altona selber präsentiert nach eigener Einschätzung einen Vorschlag für gute Integration.

Klingt toll – Ist es aber nicht. Es ist aber auch ein komplexes Problem – daher ein längerer Text.

Was ist geschehen?

Seit Frühjahr 2018 ist das Flüchtlingsheim am Ende des Björnsonwegs im Betrieb. Dieser Eröffnung gingen Jahre von Protesten sowohl für als auch gegen seine Errichtung voraus. Sie polarisierten den Stadtteil und hatten Wirkung weit über Blankenese hinaus. Grünes Licht für die Errichtung des Heims konnte nach einem Vergleich zwischen der Stadt Hamburg und klagenden Anwohnern vor dem Hamburger Verwaltungsgericht gegeben werden. Dieser sieht einen Rückbau nach sieben Jahren und eine Aufforstung vor. Diese Verpflichtung entfällt jedoch „wenn die Stadt gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen trifft“.

Bereits zur Zeit der Eröffnung des Heimes im Frühjahr 2018 wurde dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona ein Einleitungsbeschluss von Amtsseite vorgelegt, der einen ersten Schritt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes darstellt. Dieser Bebauungsplan sollte geförderten Wohnungsbau im Bereich des Gebietes des Flüchtlingsheims und der Kleingärten nördlich des Weges Notenbarg ermöglichen. Vom Amtsseite hieß es dazu: „durch den Bebauungsplan soll auch ermöglicht werden, dass die Unterkünfte im Bedarfsfall länger genutzt werden können.“

Gegen diese Pläne gab es regen Protest, vor allem mit dem Argument er würde den Vergleich aushebeln – so der Kläger , aber auch, dass die Zahl der möglichen zu errichtenden Wohneinheiten keine praktische Auswirkung auf den angespannten Wohnungsmarkt hätte. Der Antrag wurde dann von Amtsseite zurückgezogen.

Im Jahr 2020 wurde erneut ein ähnlicher Einleitungsbeschluss vorgelegt. Das Bezirksamt vertrat hier sehr vehement und auch öffentlich die Rechtsmeinung, dass der Vergleich mit den Anwohnern einen Weiterbetrieb des Heimes in seiner jetzigen Form ermöglicht, sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Unterkunft sollte bis 2038 betrieben werden und dann zurückgebaut und die Fläche renaturiert werden. Die Leiterin des Bezirksamtes Stefanie von Berg vertrat diese Meinung auch mit Nachdruck in den Medien, wobei es z.B. zu Titeln wie „Flüchtlingswohnheim: Grünen-Politikerin knöpft sich Anwohner vor“ und „Blankenese: Bezirk spricht Klartext wegen Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg“ kam.

Die CDU Blankenese hatte bereits im November 2020 die Vorlage eines Gutachtens durch das Rechtsamt verlangt, dass Klarheit darüber bringen sollte, ob der Prozessvergleich einen Weiterbetrieb des Heimes zulässt. Ein solches Gutachten existiert mittlerweile, ist aber nicht öffentlich gemacht worden. Es führte jedoch zu einer 180°-Wende des Bezirks bei seinen Plänen für das Flüchtlingsheim im Björnsonweg. Das Amt scheint also jahrelang einer falschen Rechtsauffassung gefolgt zu sein.

Alles jetzt ganz anders – aber irgendwie auch nicht – und alles für sehr viel Geld

Das Bezirksamt ist nun der Meinung (und damit in einem Dilemma), dass tatsächlich eine Rückbauverpflichtung für das Heim nach Ablauf der Frist von 7 Jahren im Jahr 2024 besteht. Tatsächlich Ende die befristete Baugenehmigung für das Heim in Jahr 2024. Eine Folgegenehmigung für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung kann baurechtlich nicht erteilt werden, da die Regelung, die dies ermöglichte bis Ende 2019 befristet war (§246 Abs. 9 BauGB) . Nach Abriss soll auf der Fläche neuer Wohnungsamt-gebundener Wohnraum entstehen, in dem auch wieder Personen mit Fluchtgeschichte – nun aber mit festen Mietverträgen – untergebracht werden können. Ein entsprechender Einleitungsbeschluss liegt zur Abstimmung vor.

Kurz: Wir reissen einen, für einen zweistelligen Millionenbetrag errichteten und erst 2018 bezogenen, Gebäudekomplex im Jahr 2024 wieder ab, erlassen einen neuen Bebauungsplan und bauen dort wieder für einen Millionenbetrag Wohnraum für die gleiche Personengruppe.

Nun wird das Amt einwenden, dass dies so sein muss, da der Vergleich ja den Rückbau erzwingt. Es müssen hier aber einige Fragen erlaubt sein:

  • Warum wurde bei einer geplanten Betriebsdauer von 7 Jahren so hochwertig und teuer gebaut?
  • Der Vergleich mit den Anwohnern wurde ja von zwei Parteien getragen, darunter auch die Stadt. Wie steht man – nicht nur formalrechtlich sondern auch vom Inhalt – zu diesem Vergleich?
  • Gibt es eine Alternativnutzung für die bestehenden Gebäude die im Rahmen eines neuen Bebauungsplans möglich sind?

Dialog ist in den nächsten Monaten gefordert!

An wichtigsten aber: Warum redet man nicht mit den Anwohnern? Und warum hat man (wie von uns schon lange gefordert) nicht frühzeitig einen Dialog begonnen um zu sondieren ob es einen möglichen Kompromiss zum alternativen Weiterbetrieb der vorhandene Infrastruktur geben kann?

Die CDU Blankenese setzt sich dafür ein, dass die handelnden Bezirks-Fraktionen gemeinsam mit der Bezirksamtsleitung mit Nachdruck diesen Dialog führen.

Auch wenn es nur einen einzelnen Kläger gab mit dem der Vergleich erzielt wurde – hinter diesem steht eine größere Anwohnergruppe. Die bisherige Art des Umgangs durch das Bezirksamt hat sicher nicht dazu beigetragen, hier eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen in der man „sich mal zusammensetzen“ kann. Dennoch müssen wir genau das versuchen und wir setzen uns aktiv dafür ein, dass ein solcher Dialog geführt und eine mögliche Kompromissfindung sondiert werden kann.

Wenn wir diesen Weg nicht beschreiten, verlieren am Ende alle:

  • Die Heimbewohner, denn sie werden bei der Schließung der Unterkunft auf andere Einrichtungen verteilt. Ein räumliche Nähe (wie sie z.B. zum Weiterbesuch der örtlichen Schulen notwendig wäre) ist dabei nicht zu garantieren.
  • Stadt, Bezirk und Politik weil hier in einer Größenordnung Geld versenkt wird, das am Ende einfach nicht vorhanden ist (bzw. dringlich für andere Dinge benötigt wird)
  • Die Anwohner, die sich von der Politik getäuscht sehen. Dies hat Auswirkungen über den Björnsonweg hinaus: Wer wird sich noch mit der Stadt vor Gericht vergleichen? Befördern wir so nicht Politikverdrossenheit und Verwaltungsfrust?

Wir meinen: Das muss nicht sein – Ein andere Lösung ist möglich.

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